Für Elternvertreter besteht die Möglichkeit, dass Kosten für Fahrten erstattet werden können.
Hierfür stellen wir die notwendigen Formulare zum Download bereit.
Hier finden Sie die aktuelle Geschäfts- und Wahlordnung des Kreiselternrat Erzgebirge.
Unterlagen zur Wahl der Elternvertreter